Aktuelles vom Energiemarkt

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Informationen zur aktuellen Lage in der Energieversorgung

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird gerade diskutiert.

Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.

Seit einiger Zeit sind die Großhandelspreise insbesondere für Erdgas an den Börsen deutlich gestiegen. Die Ursachen für den Preisanstieg an den globalen Beschaffungsmärkten sind vielfältig. Kurz zusammengefasst: Konjunkturbedingt stieg die Nachfrage nach Energie, insbesondere nach Erdgas, schnell und global an. Das Angebot an Energie ist dabei nicht mit angestiegen. Der Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklung weiter verschärft.

Infolge dieser Preissteigerungen haben einige Gas- und Stromanbieter mit einer kurzfristigen Beschaffungsplanung ihre Belieferungen eingestellt und mussten Insolvenz anmelden. Unsere Kunden beliefern wir aufgrund einer vorausschauenden Beschaffung selbstverständlich zuverlässig mit Strom und Gas.

Deutschland hat für den Krisenfall im Erdgas einen 3-stufigen Notfallplan Erdgas erarbeitet. Am 30. März 2022 hat die Bundesregierung nun die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas ausgerufen. Es handelt sich dabei um eine Vorsorgemaßnahme. Die Bundesregierung trifft damit Vorbereitungen für den Fall einer weiteren Eskalation seitens Russlands.

Am 23.06.2022 wurde die Alarmstufe (Stufe 2) ausgerufen. In dieser Stufe ist der Markt noch in der Lage, die Störung zu bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Die Ausrufung der Alarmstufe ist somit noch nicht mit staatlichen Eingriffen in den Gasmarkt verbunden. Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet und die Ausrufung der Alarmstufe hat noch keine direkten Auswirkungen auf unsere Kunden.

Wir beantworten Ihre Fragen:

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Mehrwertsteuersenkung Erdgas – alle Informationen zur Anpassung

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird gerade diskutiert.

Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Energiekrise die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 7% für Erdgas beschlossen. Diese gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024.

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Alle Informationen zur kommenden „CO2-Bepreisung“ im Überblick

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird gerade diskutiert.

Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.

Ab 1. Januar 2021 gilt die im Rahmen des Klimaschutzpaketes beschlossene Einführung des neuen nationalen CO2-Emissionshandelssystems. Dieses neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) der Bundesregierung soll als Anreiz verstanden werden, auf klimaschonende Technologien umzusteigen, erneuerbare Energien zu nutzen und Energie zu sparen. Alles Wissenswerte zu diesem Thema haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

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Erdgas: Neue Umlagen ab dem 1.Oktober 2022

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird gerade diskutiert.

Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.

Als Ihr Energieversorger versprechen wir, Sie stets zuverlässig mit Energie zu fairen Preisen zu beliefern und Ihnen einen ausgezeichneten Service zu bieten. Auf dem Energiemarkt geht es gerade turbulent zu. Bestimmt verfolgen Sie es auch in den Medien: die Beschaffungskosten für Energie steigen aktuell sehr stark an.

Die häufigsten Fragen zu neuen Umlagen und der Erhöhung bestehender Umlagen haben wir für Sie hier zusammengestellt:

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Preisbremse für Strom und Erdgas

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird gerade diskutiert.

Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird gerade diskutiert.

Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Preisbremse für Strom und Erdgas


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Dezember-Soforthilfe Erdgas für Privatkunden

Die Bundesregierung hat am 14.11.2022 ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. So wurde beschlossen, dass Kundinnen und Kunden noch im Jahr 2022 entlastet werden. Damit dies schnell erfolgen kann, wird zunächst einmalig der Dezember-Abschlag nicht eingezogen bzw. dieser muss nicht überwiesen werden.

Die Bundesregierung hat am 14.11.2022 ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. So wurde beschlossen, dass Kundinnen und Kunden noch im Jahr 2022 entlastet werden. Damit dies schnell erfolgen kann, wird zunächst einmalig der Dezember-Abschlag nicht eingezogen bzw. dieser muss nicht überwiesen werden.

Der Bund übernimmt die Kosten für die Soforthilfe. Die Einmalzahlung dient als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Diese befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich ab spätestens März 2023 kommen.

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