Preisbremse für Strom und Erdgas

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird gerade diskutiert.

Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Preisbremse für Strom und Erdgas


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Erdgas: Neue Umlagen ab dem 1.Oktober 2022

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